02. August 2012

Mehr Witwenrente – trotzdem weniger Geld

 

Von Rolf Winkel
 
 

Die Erhöhung im Juli zahlt sich nur aus, wenn sich das Einkommen nicht ändert. Die Berechnung. Die Tricks.

Mehr als 5,5 Millionen Witwen und Witwer erhalten eine Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie wurde wie die Altersrente zum 1. Juli erhöht. Doch nicht bei allen wirkt sich das im Portemonnaie auch aus, wie sich jetzt zeigt.

Wer hat überhaupt Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente?

Wer mindestens 45 Jahre alt ist und seinen Ehe- bzw. Lebenspartner verliert, bekommt die sogenannte große Hinterbliebenenrente. Sie beträgt 60 Prozent der Rente des Verstorbenen, wenn die Ehe Ende 2001 bereits bestand. Für später geschlossene Ehen gilt vielfach ein Satz von 55 Prozent. Ist der Partner bereits vor Rentenbezug gestorben, gilt sein Rentenanspruch, den er wegen voller Erwerbsminderung hätte beziehen können, als Berechnungsgrundlage. Die Altersgrenze von 45 Jahren steigt jedoch seit Anfang 2012 Schritt für Schritt auf 67 Jahre im Jahr 2029. Keine Rolle für den Rentenanspruch spielt, ob die oder der Hinterbliebene selbst gesetzlich rentenversichert war.

Die kleine Hinterbliebenenrente deckt nur 25 Prozent der Altersrente des Verstorbenen ab. Diese kann erhalten, wer das 45. Lebensjahr (wobei diese Altersgrenze wie erwähnt schrittweise erhöht wird) noch nicht vollendet hat, nicht erwerbsgemindert ist und kein Kind erzieht. Die kleine Hinterbliebenenrente wird nur für zwei Jahre gezahlt. Sie spielt allerdings nur eine geringe Rolle.

Um wie viel wurden die Witwenrenten erhöht?

Sie sind um gut zwei Prozent gestiegen. Aus einer Witwen- oder Witwerrente von 500 Euro wurden rund 511 Euro – aber nur, wenn sich das Einkommen, das auf die Rente angerechnet wird, nicht ändert. Ist es zum Beispiel gestiegen, wird weniger Hinterbliebenenrente ausgezahlt.

Was gehört zum Einkommen und wie wird es bewertet?

Grundlage für das Einkommen sind die Bruttoeinkünfte der Betroffenen – dazu zählen unter anderem Renten, Gehälter, aber auch Vermögen. Diese werden nach den Regeln der Deutschen Rentenversicherung in Nettoeinkünfte umgerechnet. Dabei kommen durchweg Pauschalen zur Anwendung. Zwei Beispiele sollen das zeigen: Arbeitet der Hinterbliebene noch, werden von seinem Bruttolohn bzw. -gehalt pauschal 40 Prozent abgezogen. Aus 1500 Euro brutto werden so 900 Euro netto. Beispiel zwei gilt für Altersrentner: Auf Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die ab 2011 begonnen haben, gibt es einen pauschalen Abzug von 14 Prozent. Ansonsten werden 13Prozent abgezogen.

Werden Freibeträge auf die Einkommen gewährt?

Ja, sie liegen bei 657,89 Euro im Osten beziehungsweise 741,05 Euro im Westen und wurden ebenfalls zum 1. Juli erhöht. Wer darüber liegt, bekommt anteilig weniger Hinterbliebenenrente.

Wie lässt sich die Witwenrente berechnen?

Das errechnete Nettoeinkommen wird dem jährlich angepassten Freibetrag gegenübergestellt. Beispiel: Eine in Teilzeit arbeitende Witwe aus München hat Nettoeinkünfte von 900 Euro. Der Freibetrag wird in diesem Fall um 158,95 Euro überschritten. Dieser Betrag wird nur zu 40 Prozent auf ihre Witwenrente angerechnet. Das sind 63,58 Euro. Eine (volle) Witwenrente von 560 Euro wird damit auf 496,42 Euro gekürzt. Diesen Betrag erhält die Witwe zusätzlich zu ihrem Arbeitseinkommen.

Was passiert, wenn das Einkommen steigt?

Am besten sind die dran, deren Einkommen am 2. Juli steigt. Denn geprüft wird in der Regel nur einmal im Jahr – zum 1. Juli. Eine Witwe, die seit 2. Juli 2012 mehr verdient, erhält also erst ab dem 1. Juli 2013 weniger Witwenrente.

Achtung: Diese günstige Regel gilt nur dann, wenn sich bereits bestehende Einkommen erhöhen – nicht jedoch, wenn neues Einkommen hinzukommt. Für Witwen, die nicht berufstätig waren und einen Job neu aufnehmen, gilt dies also nicht.

Wann sollte man sinkendes Einkommen melden?

So schnell wie möglich, denn hier wird sofort neu berechnet. Als erheblich gilt eine Einkommensminderung um wenigstens zehn Prozent. . Das gilt auch für einige „Nullrentner“. Diese Hinterbliebenen haben zwar Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Aber deren Einkommen sind so hoch, das nichts davon ausgezahlt wird. Gehen die Betroffenen in Rente, sinkt ihr Einkommen, was sie melden sollten. Damit kommen sie möglicherweise wieder in den Genuss einer Witwenrente.

Lässt sich die Witwenrente auch nachträglich ändern?

Möglicherweise stellen Sie bei der Lektüre dieses Textes fest, dass Sie es verpasst haben, der Rentenversicherung rechtzeitig das Sinken Ihres Einkommens mitzuteilen. In diesem Fall haben Sie noch nichts verloren. Sie können einen „Überprüfungsantrag“ stellen. Wenn sich rückwirkend ein Hinterbliebenenrentenanspruch ergibt, erfolgt – für bis zu vier Jahre rückwirkend – eine Rentennachzahlung. Hat der Rentenberechtigte die Änderung in seinen (hier: finanziellen) Verhältnissen mitgeteilt, wird der Vier-Jahres-Zeitraum vom Beginn dieses Jahres an zurückgerechnet. 
 


 

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Ihre


Rita Kiriasis - Kluxen
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