(dbb) Nach dem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH), der am 10. Oktober 2012 das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen hatte, weil er die Vorschriften zur Erbschaftsteuer für verfassungswidrig hält, erwartet die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG), dass das BVerfG die Bedenken des BFH teilen wird.
DSTG-(Deutsche Steuergewerkschaft) Vorsitzender Thomas Eigenthaler sagte der „Süddeutschen Zeitung“ (Ausgabe vom 12. Oktober 2012): „Die derzeitigen Regeln sind ungerecht. Denn wenn der Staat die Erben von Betriebsvermögen schont, heißt das nichts anderes, als dass er die Erben von Privatvermögen umso stärker zur Kasse bittet. Schließlich will er ja, dass die Erbschaftsteuer ihm weiterhin jährlich vier Milliarden Euro bringt.“
Besonders Eigentümer privat genutzter Immobilien seien davon betroffen. Eigenthaler plädierte dafür, die Verschonungsregeln zu reduzieren, sodass insgesamt mehr Vermögen bei der Berechnung der Erbschaftsteuer berücksichtigt wird. „Dafür sollte man aber im Gegenzug die Steuersätze für alle gleichermaßen senken“, sagte er.
Nach Ansicht des BFH, des höchsten deutschen Steuergerichts, werden Erben von Betriebsvermögen im Vergleich zu anderen Erben ohne sachlichen Grund deutlich besser gestellt. Das BVerfG soll nun klären, ob das gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes verstößt.
(09/41/12)

