»Die deutliche Erhöhung der ostdeutschen Renten ab dem 1. Juli begrüße ich ausdrücklich«, erklärte Staatsministerin Christine Clauß in Dresden.
Der BRH Sachsen kann sich diesen Worten nur anschließen, wobei damit noch längst nicht alle offenen Rentenprobleme z.B. einzelner Berufsgruppen in die Klärungsphase gelangt sind. So steht also die Einlösung des Versprechens der Bundeskanzlerin Angela Merkel in der Umsetzung immer noch an.
Ungerechtigkeiten in punkto Rentenangleichung lehnen wir ab, aber deutliche klare Ansagen zum zukünftigen Verfahren wären an der Zeit!
Die Steigerung in Höhe von 3,29 Prozent zeige, dass auch die ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner an der positiven Lohnentwicklung teilhaben. Außerdem verringere sich durch die Rentenerhöhung der Unterschied zwischen den Rentenwerten in Ost und West. »Wir sind auf einem guten Weg bei der Angleichung der Renten«, so Clauß.
»Die Rentenerhöhung in Ostdeutschland bestätigt, dass sich das bestehende Rentensystem bewährt hat.« Den wiederholten Forderungen der Opposition nach einer sofortigen Angleichung der Rentensysteme erteilte Clauß im Interesse der ostdeutschen Rentner erneut eine klare Absage: »Übereilte Maximalforderungen bringen vor allem den künftigen ostdeutschen Rentnerinnen und Rentnern nichts. Eine sofortige Angleichung der Rentenwerte würde die Hochwertung der ostdeutschen Einkommen in Frage stellen und damit zu Einbußen bei den künftigen Rentnern führen. Einen solchen Bärendienst sollten wir den Menschen im Osten nicht erweisen«, erklärte die Ministerin.
Die Höhe der Rente richtet sich im Wesentlichen nach dem im Arbeitsleben erzielten Einkommen und dem Rentenwert. Wegen der noch vorhandenen Lohnunterschiede in Ost und West werden die ostdeutschen Einkommen für die Ermittlung der späteren Rente hochgewertet. Damit wird ein Ausgleich für die unterschiedlichen Rentenwerte geschaffen.

