06. Juni 2013

Position des dbb zum Demografiegipfel

 

 

Der Deutsche Bundestag setzte im Jahr 1992 eine Enquête-Kommission ein, die sich über drei Legislaturperioden hinweg mit dem demografischen Wandel und dessen Folgen befasste.

Zum Schlussbericht:

Die Alterung der Bevölkerung stellt insbesondere für die Bereiche Alterssicherung sowie Gesundheit und Pflege eine große Herausforderung dar. In Deutschland besteht ein impliziter Generationenvertrag in Form der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung. Demnach finanzieren die aktuell erwerbstätigen Personen die Altersversorgung der gegenwärtig im Ruhestand befindlichen Generation. Im Gegenzug erwerben sie den Anspruch, später ihre Rente finanziert zu bekommen. Durch den demografischen Wandel verschlechtert sich das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenbeziehern so, dass der Lebensstandard nachfolgender Generationen im Alter zunehmend gefährdet ist. Um dieser Entwicklung teilweise entgegenzuwirken, empfiehlt die Kommission Maßnahmen zur Erhöhung des Rentenzugangsalters und eine Ausweitung des Versichertenkreises. Zudem sollen ergänzende betriebliche und private Formen der Alterssicherung gestärkt werden.

Der Gesundheitssektor wird besonders stark von den Folgen des demografischen Wandels betroffen sein. Die zunehmende Anzahl älterer Menschen führt zu einem größeren Bedarf an medizinischen und pflegerischen Leistungen. Der Wandel der familiären Strukturen bedeutet zudem zur Ausdünnung von sozialen Netzwerken, so dass kranke und pflegebedürftige Personen zunehmend professionelle Hilfe in Anspruch nehmen werden. In Zukunft müssen daher Maßnahmen ergriffen werden, um den wachsenden Bedarf im Gesundheitssektor zu decken und die medizinische und pflegerische Versorgung auf hohem Niveau sicherzustellen.

Die Kommission betont in ihrem Bericht mehrfach, dass das Phänomen einer alternden Gesellschaft nicht nur als Belastung und Kostenfaktor betrachtet werden sollte. Die Verlängerung der Lebenszeit eröffne überdies vielfältige Ressourcen für die Gesamtgesellschaft, die momentan jedoch noch nicht in ausreichendem Maße genutzt und gewürdigt würden.

Dazu der dbb bei der Tagung des Hauptvorstandes in Dresden:

1.     Aktuelle Rentenpolitik

 

Die Grundsatzkommission für Sozialpolitik hatte sich mit dem Vorschlag der Enquete-Kommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität" des Deutschen Bundestags für die Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters auf 69 Jahre bis zum Jahr 2060, der Rentenanpassung 2013, der Zuschussrente und Renten für Mütter von vor 1992 geborenen Kindern und dem Rentenversicherungsbericht und Alterssicherungsbericht 2012/Gutachten des Sozialbeirats befasst. Der Bundeshauptvorstand hat auf der Grundlage der Beratungsergebnisse beschlossen:

 

  • Der dbb lehnt Überlegungen einer weiteren Anhebung der Regelaltersgrenzen („Rente mit 69“) kategorisch ab. Bereits die geltende Altersgrenzenanhebung führt häufig zu höheren Rentenabschlägen, weil die Beschäftigten aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, länger zu arbeiten.

 

  • Damit die Menschen tatsächlich die Möglichkeit haben, länger zu arbeiten, müssen die Präventionsmaßnahmen sowie die Anstrengungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz deutlich intensiviert werden. Daneben sind die Möglichkeiten für den gleitenden Übergang aus der Erwerbs- in die Ruhestandsphase zu verbessern.

 

  • Niveauabsenkungen in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie strukturelle Änderungen am Arbeitsmarkt, wie die Vergrößerung des Niedriglohnsektors und unterbrochene Erwerbsbiographien, werden dazu führen, dass Altersarmut zu einem wachsenden Problem wird. Um auch allen Gruppen von Geringverdienern mit langjähriger Erwerbsbiographie Rentenansprüche oberhalb des Grundsicherungsniveaus zu sichern, sollte die Wiedereinführung der Rente nach Mindesteinkommen erwogen werden.

 

  • Kindererziehungszeiten vor 1992 müssen in der Alterssicherung im selben Maße berücksichtigt werden, wie Zeiten danach. Darüber hinaus sind auch Zeiten der Pflege besser zu bewerten.

 

  • Der dbb fordert weiterhin eine zügige Anpassung des allgemeinen Rentenwerts (Ost) an den in den alten Bundesländern geltenden allgemeinen Rentenwert. Die Rentnerinnen und Rentner in den neuen Bundesländern erwarten zu Recht eine Perspektive, innerhalb derer die Deutsche Einheit auch im Rentenrecht erreicht wird.

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Die elektronischen Medien sind heute ein wichtiger Bestandteil unseres gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens. Der Seniorenverband Sachsen will die Mittel der modernen Kommunikation in verstärktem Maße nutzen.Den Besuchern unserer Internetseite, die noch nicht Mitglied unseres Verbandes  sind, wollen wir Gelegenheit geben, sich über unsere Ziele, Initiativen, Tätigkeiten und Veranstaltungen zu informieren.Für unsere Kolleginnen und Kollegen soll es eine Möglichkeit sein, etwas über die Arbeit des Landesverbandes sowie die vielfältigen Tätigkeiten der einzelnen Kreisverbände zu erfahren.Hoffen wir, dass nach einem gelungenen Neustart unserer Internetseite der weitere Ausbau zügig erfolgt und auch die Kreisverbände ihre Arbeit besser präsentieren können.In diesem Sinne IhrSeniorenverband BRH
 
Ich lade Sie ein, uns auf diesen Seiten und im persönlichen Gespräch kennen zu lernen.

Ihre


Rita Kiriasis - Kluxen
(Landesvorsitzende)

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