und Gehälter war und
ist ein Gebot der Gerechtigkeit!«
Sachsens Sozialministerin Christine Clauß trat heute jüngst geäußerten
Forderungen nach einer Abschaffung der sogenannten rentenrechtlichen
Hochwertung der Löhne und Gehälter im Osten entgegen.
»Es trifft zwar zu, dass ein ostdeutscher Versicherter für den gleichen Lohn
entsprechend höhere Rentenanwartschaften erwirbt als ein westdeutscher
Versicherter. Allerdings liegen bis auf wenige Branchen die ostdeutschen
Löhne und Gehälter für vergleichbare Tätigkeiten und Qualifikationen immer
noch deutlich unter denen im Westen. Dieser Nachteil bei den jetzigen Löhnen
und Gehältern muss bei der späteren Rentenberechnung ausgeglichen werden«,
erläuterte Clauß heute in Dresden. »Damit ist die Hochwertung nach wie vor
ein Gebot der Gerechtigkeit. Sie trägt wesentlich dazu bei, in Ost und West
gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen«, so die Sozialministerin.
Die Forderung nach einer Abschaffung der Hochwertung schürt aus Sicht von
Clauß lediglich unnötige Neiddebatten. »Sie lässt außer Acht, dass die
ursprünglichen Gründe für die Hochwertung nach wie vor Gültigkeit haben und
erweckt fälschlicherweise den Eindruck einer Bevorteilung der künftigen
ostdeutschen Rentner«, betonte Clauß.
Der Gesetzgeber hat nach der Wiedervereinigung die Hochwertung eingeführt,
um den unterschiedlichen und für die spätere Rentenberechnung maßgeblichen
Lohnverhältnissen in Ost und West Rechnung zu tragen. Für das Jahr 2013
beträgt der vorläufige Hochwertungsfaktor 1,1767. Die ostdeutschen Löhne und
Gehälter werden also zurzeit um knapp 18 Prozent hochgewertet.
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