Fachgespräch der Fraktion DIE LINKE zum SenMitwG
am 24.Februar 2016 im Sächs. Landtag
Eingeladen waren:
Christel Demmler, Vorsitzende Landesvertretung Sachsen e.V.
Werner Schuh, DGB-Landesbezirk Sachsen
Dieter Zahn, Sprecher der Seniorenarbeitsgemeinschaft der Partei DIE LINKE. Berlin
Claudia Bär, Referentin für Familie-Seniorenpolitik der Bundestagsfraktion DIE LINKE
und ca. 50 Senioren *innen aus Seniorenverbänden.
Der BRH-Sachsen war vertreten durch die Landesvorsitzende Frau Rita Kiriasis-Kluxen, dem Mitglied des Landesvorstandes Herr Dr. Klotzsche, der Vorsitzenden des Ortsverbandes Freiberg Frau Glöckner, dem langjährigen Vorsitzenden des Stadtverbandes Chemnitz Herrn Prof. Dr. Fürbaß und dem Geschäftsführer Herrn Kluxen.
Die hier aufgeführten namentlich benannte Personen gaben Statements zur Seniorenmitbestimmung und Teilhabe in Sachsen ab. Das Ergebnis der Debatten, einschließlich der nachfolgenden Podiumsdiskussion lässt sich wie folgt zusammenfassen.
1. Das Fachgespräch auf Anregung von W. Schuh sollte Öffentlichkeit erreichen, weil bisher nur zögerlich von den Parteien Antworten auf den Brief von W. Schuh an die Minister / MP eingegangen sind. CDU und MP haben bisher nicht geantwortet. Die SPD Landtagsfraktion soll ebenfalls an einem Textentwurf für eine Abstimmung mit der CDU Fraktion arbeiten.
2. Der Gesetzentwurf (Drs. 6/3471) entspricht in großen Teilen dem bekannten Textentwurf des DGB, incl. der darin enthaltenen widersprüchlichen Aussagen. Die im GeEntw enthaltenen Zuordnungen vertikaler und horizontaler Strukturen regeln nicht eindeutige Verantwortlichkeiten. Seniorenvertretungen, Landesseniorenrat und Seniorenbeiräte überschneiden sich und die Bildung dieser Gremien soll in die Zuständigkeit der Politik fallen. (z.B. §13(3) Zuständigkeit der Bürgermeister)
3. Der GeEntw greift für die Zuständigkeit der Landesregierung, also die Landkreise und Kreisfreien Städte, nicht aber für die Gemeinden in den ländlichen Gebieten. Der herangezogene Vergleich mit Hamburg und Berlin ist sowohl für die Bildung der SenVertr als auch für deren Zuständigkeit unzulässig, weil in diesen Städten andere Verwaltungsstrukturen gelten.
4. Im GeEntw fehlen eindeutige Definitionen zu den wichtigen Themengebieten über die die Mitwirkung der Senioren *innen geregelt wird. Der Verweis auf die Sächsische Gemeindeordnung ist dabei nicht zielführend, weil eine Verordnung jederzeit durch eine neue Verwaltungsvorschrift aufgehoben werden kann.
5. Die relevanten Themen zur Migration bleiben unverständlicher Weise außen vor. In Sachsen sind und werden auch weiterhin ältere Menschen mit Migrationshintergrund in die Gesellschaft eingebunden sein. Obwohl in Berlin / Hamburg in den SenVertr Gesetzen dies seit 10 Jahren geregelt ist, wird im Freistaat Sachsen davon keine Kenntnis genommen.
6. Auf das Beispiel Österreich wurde von Claudia Bähr verwiesen. In Österreich gibt es eine Senioren-Delegierten-Versammlung seit 1998. Sie setzt sich zu gleichen Teilen aus Vertreter der Ministerien und der Sozialverbände zusammen. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat in einer Einlassung es abgelehnt auf Bundesebene ein SenVertr zu bilden, mit der Begründung der Föderalismusreform. Neu war, dass auch die BAGSO gegen ein Gesetz des Bundes ist.
7. Insgesamt gab es im Auditorium eine große Zustimmen zu einem SenMitwG, aber nicht in zu dem vorgelegten Entwurf. Somit dürfte zu erwarten sein, dass in der Anhörung im Sozialausschuss am 29. Februar 2016 (Termin verschoben wegen kurzfristiger Sondersitzung des Landtages) es zu einer ablehnenden Empfehlung an den Landtag kommt.
Dr. Klotzsche
(Ergänzungen durch Oliver Kluxen)