15. September 2016

Bundesregierung beschließt "FLEXIRENTE"

Gesetzentwurf

 

 

 

Das Kabinett will die Kombination von Teilzeitarbeit und Teilrente vereinfachen. Der Gesetzentwurf zur Flexirente sieht eine Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze vor .Und zweitens: Hartz-IV-Bezieher sollen künftig nicht mehr vorzeitig mit Abschlägen in die Rente geschickt werden, wenn sie dadurch auf Grundsicherung angewiesen sind. Zum anderen soll das Arbeiten um oder nach 65 attraktiver werden.

 

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der älteren Arbeitnehmern eine flexiblere Berufstätigkeit ermöglichen soll. Mit dem Gesetz soll der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand variabler gestaltet werden. Das Modell ist als Flexirente bekannt. Der Gesetzentwurf, den CDU/CSU und SPD lange debattiert haben, soll noch im September in den Bundestag eingebracht werden.

 

Wer als Rentner etwas hinzuverdient, soll dem Entwurf zufolge mehr davon behalten dürfen. Aktuell gilt noch eine feste Hinzuverdienstgrenze von 5.400 Euro im Jahr. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass Arbeitnehmer, die über das Rentenalter hinaus arbeiten, später mehr Rente bekommen, wenn sie weiter Beiträge zahlen. Außerdem müssen Arbeitgeber für Rentner keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung mehr zahlen.

 

Im Herbst will Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) zudem ein Gesamtkonzept zur Ausrichtung der Rente vorlegen. Die neuen Regelungen für ein längeres Arbeiten im Alter sollen der Rheinischen Post zufolge zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der Unionsfraktion, Peter Weiß (CDU), sagte, das Gesetz bringe Arbeitnehmern eine bessere Kombinierbarkeit von Teilzeitarbeit und Teilrente zwischen dem 63. und 67. Lebensjahr. Der individuelle Übergang in den Ruhestand könne so leichter als bisher gestaltet werden. Statt sich zum Beispiel mit 63 Jahren vorzeitig ganz aus dem Arbeitsleben zu verabschieden, könnten Beschäftigte somit auf Wunsch in Teilrente weiterarbeiten und in den Ruhestand ausgleiten. Zugleich solle es mit der Flexirente einen verstärkten Anreiz geben, "länger zu arbeiten und damit die eigenen Rentenansprüche zu steigern", sagte Weiß.

 

Die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Katja Mast, nannte flexible Übergänge in Rente "eine Frage sozialer Gerechtigkeit". "Das ist ein Meilenstein, um vor und nach der Regelaltersgrenze flexible Übergänge solidarisch zu organisieren und altersgerechter zu machen." Damit die Menschen das Renteneintrittsalter gesund erreichen, solle es unter anderem berufsbezogene Gesundheitschecks geben.

 

Der Sozialverband VdK kritisierte den Entwurf als unzureichend. Für Arbeitnehmer mit geringen Arbeitsmarktchancen, die nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können, biete der Entwurf keine Lösung, sagte die VdK-Präsidentin Ulrike Mascher.

 

Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, Reuters, vvö

Herzlich Willkommen!

Sehr geehrte Besucher,sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,auf der Homepage des Seniorenverband BRH Sachsen.

Die elektronischen Medien sind heute ein wichtiger Bestandteil unseres gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens. Der Seniorenverband Sachsen will die Mittel der modernen Kommunikation in verstärktem Maße nutzen.Den Besuchern unserer Internetseite, die noch nicht Mitglied unseres Verbandes  sind, wollen wir Gelegenheit geben, sich über unsere Ziele, Initiativen, Tätigkeiten und Veranstaltungen zu informieren.Für unsere Kolleginnen und Kollegen soll es eine Möglichkeit sein, etwas über die Arbeit des Landesverbandes sowie die vielfältigen Tätigkeiten der einzelnen Kreisverbände zu erfahren.Hoffen wir, dass nach einem gelungenen Neustart unserer Internetseite der weitere Ausbau zügig erfolgt und auch die Kreisverbände ihre Arbeit besser präsentieren können.In diesem Sinne IhrSeniorenverband BRH
 
Ich lade Sie ein, uns auf diesen Seiten und im persönlichen Gespräch kennen zu lernen.

Ihre


Rita Kiriasis - Kluxen
(Landesvorsitzende)

Wichtige Links

 

 

 

 

 

 

WetterOnline

Das Wetter für
Dresden