25. Januar 2017

SENIOREN IM STRASSENVERKEHR

 

55. Deutscher Verkehrsgerichtstag 25. bis 27. Januar 2017 in Goslar

 

ARBEITSKREIS III: Senioren im Straßenverkehr

 

-         Risiko für sich selbst und andere? - Pflichtuntersuchungen? - Beschränkungen und Auflagen

-         Leitung Dr. jur. Peter Dauer LL.M., Leitender Regierungsdirektor a. D., Hamburg

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-         Referent Siegfried Brockmann, Leiter Unfallforschung der Versicherer, Gesamtverband der Deutschen                 Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Berlin

-         Referent Prof. Dr. phil. Wolfgang Fastenmeier, Professur für Psychologie des Verkehrswesens,                 Psychologische Hochschule Berlin (PHB)

-         Referentin Maria Focken, Amtsanwältin, Staatsanwaltschaft Hamburg

-         Referent Thomas Hofstätter, Regierungsamtsrat, Regierung von Oberbayern, München

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In Kürze: Ältere Menschen weisen im Straßenverkehr erhebliche Besonderheiten auf - nicht nur hsichtlich der Art, Dauer und Häufigkeit ihrer Teilnahme, sondern auch hinsichtlich ihrer Unfallbeteiligung. Weit mehr als Jüngere tragen sie schwere Verletzungen davon. Gibt es probate Mittel, um die Risiken zu reduzieren: Obligatorische oder freiwillige Untersuchungen? Hör-, Seh- und Reaktionstests? Beratung oder Feedbackfahrten unter professioneller Leitung?

 

 

Im Einzelnen: Die Zahl der älteren Verkehrsteilnehmer steigt stetig an. Die Menschen leben immer länger, sind länger fit und bleiben auch in hohem Alter mobil. Der Arbeitskreis wird sich mit der Frage beschäftigen, ob diese Entwicklung zu Gefährdungen führt, denen im Interesse der einzelnen Verkehrsteilnehmer wie auch der Allgemeinheit begegnet werden muss. Berichte über Unfälle älterer Menschen werfen immer wieder die Frage auf, ob Senioren ein Risiko für sich und für andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Gibt es ein bestimmtes Alter, ab dem mit steigenden Unfallzahlen zu rechnen ist? Während Risikobereitschaft und Regelüberschreitungen im Alter abnehmen, steigt die Zahl der Erkrankungen und Medikamenteneinnahmen. Nach einer Bestandsaufnahme der in Deutschland erfassten Daten, der Erfahrungen im Ausland und der in Betracht kommenden juristischen Möglichkeiten sollen Vorschläge diskutiert werden, wie mit der Thematik umgegangen werden kann. Sollten Beschränkungen, Auflagen oder Pflichtuntersuchungen in Abhängigkeit vom Lebensalter eingeführt werden? Gibt es andere geeignete Instrumente, um älteren Menschen bei größtmöglicher Gewährleistung von Freiwilligkeit und Selbstbestimmung Hilfestellung beim Erhalt der Mobilität zu geben? Kann dabei sichergestellt werden, dass nicht mehr oder nur noch eingeschränkt fahrgeeignete Bürger auch tatsächlich als solche erkannt werden? Ist gewährleistet, dass noch fahrgeeignete Senioren nicht fälschlich als ungeeignet eingeordnet werden?

 

 

Im nachfolgenden Text können Sie die Kurzfassungen der Vorträge der oben gennanten Referenten lesen:

1.

Siegfried Brockmann, Leiter Unfallforschung der Versicherer, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Berlin

 

Senioren am Steuer - Probleme und Lösungsansätze

 

Zwar geben die tatsächlichen Unfallzahlen von Senioren zur Zeit noch keinen Grund, gesetzgeberische Maßnahmen zu erwägen. Allerdings zeigen die relativen Zahlen heute schon, dass mit veränderter Demographie und der zunehmenden Zahl auch weiblicher Führerscheinbesitzer die Zahl hochbetagter Fahrzeugführer in den nächsten Jahren deutlich anwachsen wird. Dabei müssen wir uns vor allem auf die Gruppe jenseits des 75. Lebensjahres konzentrieren. Die Zeit, bis aus dem relativen auch ein tatsächliches Problem geworden ist, sollten wir für die Entwicklung wissenschaftlich fundierter Antworten und für die notwendige gesellschaftspolitische Diskussion nutzen. Aus meiner Sicht ist bereits erwiesen, dass sämtliche aus dem Ausland bekannte Screenings keinen positiven Effekt auf die Verkehrssicherheit haben. Eine kritische Ansprache durch den Hausarzt hat, wo sie denn erfolgt, den Nachteil, dass sie sich auf medizinische Probleme konzentriert und der Arzt nicht mit im Auto sitzt. Ein Ausweg könnte eine zu entwickelnde obligatorische Rückmeldefahrt sein, deren Ergebnis unter vier Augen bleibt. Sie würde das Erkenntnisproblem vieler Senioren beseitigen und die Familien bei ihrem Anspracheproblem entlasten. Dabei soll die Rückmeldung nicht in erster Linie die Aufgabe des Fahrens zum Ziel haben, sondern Möglichkeiten zum Erhalt einer sicheren Mobilität aufzeigen

 

 

2.

Prof. Dr. phil. Wolfgang Fastenmeier, Professur für Psychologie des Verkehrswesens, Psychologische Hochschule Berlin (PHB)

 

 Altersbezogene Pflichtuntersuchungen: Schaden oder Nutzen?

 

Obwohl ältere Fahrer den Verkehr mit einem allgemeinen, altersbedingten Abbau körperlicher und psychischer Leistungsfähigkeit bewältigen müssen, sind Senioren tatsächlich nicht häufiger als der Durchschnitt der Autofahrer an Unfällen beteiligt – im Gegensatz zur stark erhöhten Unfallbeteiligung junger, unerfahrener Fahrer. Eine Aussage, die auch allgemein für alle westlichen Industrienationen gilt. Dennoch haben politische Entscheidungen in einer Reihe von Ländern zur Einführung sog. altersbezogener Pflichtuntersuchungen zur Geeignetheit älterer Fahrer geführt. Mittlerweile liegt eine ganze Reihe von wissenschaftlichen Arbeiten vor, die sich mit Evaluationen dieser Pflichtuntersuchungen hinsichtlich ihres Kosten-Nutzen-Gehalts sowie ihrer Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit beschäftigt haben. Die in wissenschaftlichen Fachzeitschriften zugänglichen Evaluationsstudien werden anhand eines umfangreichen Kriterienkatalogs hinsichtlich ihrer Güte und Aussagekraft bewertet und kritisch diskutiert. Im Anschluss erfolgt eine kritische Würdigung der beschriebenen Methoden der Pflichtuntersuchungen – also von der körperlichen Untersuchung über Sehtests und kognitives Screening bis hin zu Fahrtests – hinsichtlich ihres Anspruchs, zukünftiges Fahrverhalten oder sogar Unfallrisiko älterer Fahrer vorhersagen zu können. Es ergibt sich weltweit ein klares und eindeutiges Ergebnis: Eine auf das Alter bezogene Überprüfung wird die Verkehrssicherheit nicht verbessern, unabhängig von der Art der eingesetzten Prüfmethoden. Es existieren keine reliablen Indikatoren innerhalb der institutionalisierten Prozeduren zur Überprüfung älterer Fahrer. Es überwiegen sogar negative Effekte hinsichtlich Sicherheit, Mobilität und Lebensqualität älterer Verkehrsteilnehmer. Vielversprechender erscheinen dagegen individuelle Beratungs- und Trainingsangebote sowie die Entwicklung eines Katalogs anlassbezogener Überprüfungen anhand seriöser wissenschaftlicher Kriterien.

 

 

3.

Maria Focken, Amtsanwältin, Staatsanwaltschaft Hamburg

 

 Strafrechtliche Aspekte – Fallbeispiele

 

Seit Jahren wird das Thema „Senioren im Straßenverkehr“ immer wieder und größtenteils kontrovers, diskutiert. Immer dann, wenn sich ein besonders spektakulärer Unfall ereignet, der von einem „lebensälteren“ Fahrzeugführer verursacht wurde, gerät dieses Thema auch in den Fokus der Medien. Höhere Lebenserwartung und die sich vollziehenden Veränderungen in der Alterspyramide werden dazu führen, dass sich der Anteil der „Lebensälteren“ weiter erhöhen wird. Über 75jährige Fahrzeugführer sind als Hauptverursacher überdurchschnittlich oft an Unfällen mit Personenschäden beteiligt. Dies lässt sich aktuellen Statistiken, wie z. B. der Hamburger Verkehrsunfallstatistik für die Jahre 2013 und 2014 entnehmen. Das Lebensalter allein kann und darf nicht als Grundlage für fahreignungsrelevante Überprüfungen herangezogen werden. Fälle aus der staatsanwaltschaftlichen Praxis machen aber deutlich, dass verschiedene gesundheitliche (auch psychofunktionale und motorische) Beeinträchtigungen bei Unfallereignissen von älteren Fahrzeug-führern durchaus eine Rolle spielen (können). Die strafrechtliche Aufarbeitung dieser Fälle ist schwierig. Solange kein Personen- oder Sachschaden eintritt, finden keine strafrechtlichen Ahndungen statt. Eine Verfolgung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c Abs. 1 Nr. 1b StGB) kommt nämlich nur dann in Betracht, wenn aufgrund dieser Beeinträchtigung ein Unfall verursacht wurde, bei dem – abgesehen vom sog. Beinaheunfall – Personen verletzt oder getötet wurden oder ein Sachschaden von mindestens 750 € eingetreten ist. Im Falle von verletzten oder getöteten Personen kommen dann noch tateinheitlich die Tatbestände der fahrlässigen Körperverletzung (§§ 229, 230 StGB) und der fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB) hinzu. Neben rechtlichen Problemen gestalten sich auch die Ermittlungen als sehr schwierig, denn oft werden diese Beeinträchtigungen von den aufnehmenden Polizeibeamten nicht als solche erkannt und notwendige Ermittlungsmaßnahmen, wie z. B. Blutentnahmen, Hinzuziehung von technischen und/oder medizinischen Sachverständigen etc. nicht veranlasst. Nahe Angehörige machen regelmäßig von dem ihnen zustehenden Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Bei einigen Erkrankungen bzw. Beeinträchtigungen ist eine fehlende Einsichtsfähigkeit Teil des Krankheitsbildes, sodass eine Verurteilung wegen der fehlenden Schuldfähigkeit nicht erfolgen darf. Strafrechtliche Ermittlungen und die daraus resultierenden Möglichkeiten sind daher als Instrument der Fahreignungsüberprüfung nur bedingt geeignet. In erster Linie sollten Fahrzeugführer (und deren Angehörige) sich frühzeitig eigenverantwortlich mit der Thematik auseinandersetzen und sich beraten lassen. Dabei kommt der Beratung durch den behandelnden Arzt eine besondere Bedeutung zu, wie eine beachtenswerte Studie aus Kanada zeigt (Redelmeier, D.A., Yarnell, C.J., Thiruchelvam, D., Trbshirani, R.J.: Physicians warning for unfit drivers and the risk of trauma from road crashes. N Engl. J Med 367/13), 1228-1236/2012). Unter Umständen ist in diesem Zusammenhang auch ein etwaiges Melderecht der Ärzte zu beachten, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu befürchten ist. Es wird weiter zu diskutieren sein, ob bzw. in welcher Weise eine Fahreignungsüberprüfung stattfinden sollte bzw. stattfinden kann (z. B. sog. „Pflichtchecks“, Fahrproben etc.).

 

 

4.

Thomas Hofstätter, Regierungsamtsrat, Regierung von Oberbayern, München

 

 Fahreignungsüberprüfung älterer Verkehrsteilnehmer im Verwaltungsverfahren

 

Es gibt – nachvollziehbar aus Gründen der zu vermeidenden Altersdiskriminierung – insbesondere kein „spezielles“ Fahrerlaubnisrecht für Senioren im Straßenverkehr und deren Eignungsüberprüfung. Vielmehr findet das übliche, aufwändige Verfahren zur Überprüfung der Fahreignung Anwendung. Das Hauptproblem bei der Fahreignungsüberprüfung von älteren Verkehrsteilnehmern ist jedoch die jährlich steigende Anzahl von Personen, die eine Vielzahl von fahreignungsrelevanten Erkrankungen aufweisen und bei denen sich die Verkehrsauffälligkeit nicht oder nicht auf Anhieb einer bestimmten Erkrankung, welche dafür aller Wahrscheinlichkeit nach verantwortlich zeichnet, zuordnen lässt. Sehr häufig ist für die Verkehrsauffälligkeit jedoch „die Summe des Ganzen“ ursächlich, d.h. im Regelfall führen mehrere (altersbedingte) Erkrankungen sowie die damit einhergehende polytoxische Medikation zu einer nicht nur vorübergehenden fahreignungsrelevanten Herabsetzung der psychophysischen Leistungsfähigkeit. Nicht das Vorliegen der Erkrankung an sich ist dabei aus Sicht der Fahreignung häufig das Problem, sondern die mangelnde Kenntnis über die Erkrankung, das mangelhafte Befolgen ärztlicher Ratschläge (Tun und Unterlassen bestimmter Dinge im Hinblick auf eine positive Beeinflussung der Erkrankung) und eine damit einhergehende unzuverlässige Medikation. Multimorbidität, polytoxische Medikation und fehlende Adhärenz führen letztendlich in der Summe dazu, dass die psycho-physische Leistungsfähigkeit langsam aber stetig herabgesetzt wird; fällt diese unter das erforderliche Maß, treten die bekannten Auffälligkeiten im Straßenverkehr auf, welche dann zur Fahreignungsüberprüfung führen. Aus den Erfahrungen der Fahrerlaubnisbehörden im Rahmen der anlassbezogenen Fahreignungsüberprüfung bei älteren Verkehrsteilnehmern ist vor dem Hintergrund von Multimorbidität, nicht ausreichender Adhärenz und oft nicht überschaubarer Medikamentengabe eindeutig die Empfehlung abzugeben, zur Beurteilung der Fahreignung der Untersuchung der psycho-physischen Leistungsfähigkeit deutlich mehr Bedeutung beizumessen und - zur Vermeidung aufwändiger und die Betroffenen stark belastender Begutachtungsverfahren – diese durch Schaffung bzw. Ergänzung einer entsprechenden Rechtsgrundlage unmittelbar in der FeV zu verankern.

 

 

 

 

 

copyright Deutscher Verkehrsgerichtstag 2017

PRESSEINFORMATION

(bearbeitet von Oliver Kluxen)

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Die elektronischen Medien sind heute ein wichtiger Bestandteil unseres gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens. Der Seniorenverband Sachsen will die Mittel der modernen Kommunikation in verstärktem Maße nutzen.Den Besuchern unserer Internetseite, die noch nicht Mitglied unseres Verbandes  sind, wollen wir Gelegenheit geben, sich über unsere Ziele, Initiativen, Tätigkeiten und Veranstaltungen zu informieren.Für unsere Kolleginnen und Kollegen soll es eine Möglichkeit sein, etwas über die Arbeit des Landesverbandes sowie die vielfältigen Tätigkeiten der einzelnen Kreisverbände zu erfahren.Hoffen wir, dass nach einem gelungenen Neustart unserer Internetseite der weitere Ausbau zügig erfolgt und auch die Kreisverbände ihre Arbeit besser präsentieren können.In diesem Sinne IhrSeniorenverband BRH
 
Ich lade Sie ein, uns auf diesen Seiten und im persönlichen Gespräch kennen zu lernen.

Ihre


Rita Kiriasis - Kluxen
(Landesvorsitzende)

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