15. November 2018

Rentenpakt gewährleistet Sicherheit und Gerechtigkeit für alle Generat

 

Das Gesetz hat vier Kernelemente:

Rentenniveau und Rentenversicherungsbeitrag bis zum Jahr 2025 garantiert

  • Das Sicherungsniveau wird bis zum Jahr 2025 bei 48 Prozent gehalten. Hierfür wird die Rentenanpassungsformel so ergänzt, dass bis zum Jahr 2025 mindestens ein Niveau von 48 Prozent erreicht wird (Haltelinie I).
  • Der Beitragssatz zur Rentenversicherung wird die Marke von 20 Prozent bis zum Jahr 2025 nicht überschreiten (Haltelinie II).
  • Da die Stabilisierung des Systems der Altersvorsorge eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, übernimmt der Staat über einen erhöhten Zuschuss aus Steuern zusätzliche Verantwortung. Hierfür wird im Bundeshaushalt ein "Demografiefonds" von 2021 bis 2024 mit jährlich zwei Milliarden Euro aufgebaut, der die Beitragsobergrenze auch im Fall unvorhergesehener Entwicklungen absichert. Zusätzlich wird eine Beitragssatzuntergrenze von 18,6 Prozent bis zum Jahr 2025 eingeführt, um eine bessere Beitragssatzverstetigung zu erreichen.

 

 

 
             
             

 

 
           
           

Infografik „Doppelte Sicherheitslinie“.Infografik „Doppelte Sicherheitslinie“

Verbesserte Leistungen bei Erwerbsminderung

Die Absicherung bei Erwerbsminderung wird deutlich verbessert. Die Zurechnungszeit wird für Rentenzugänge im Jahr 2019 in einem Schritt auf 65 Jahre und acht Monate angehoben. Anschließend wird sie in Anlehnung an die Anhebung der Regelaltersgrenze weiter auf 67 Jahre verlängert.

 

 

Infografik „Verbesserte Erwerbsminderungsrente“.Infografik „Verbesserte Erwerbsminderungsrente“.

Bessere Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder

Mütter oder Väter erhalten für vor 1992 geborene Kinder ein weiteres halbes Kindererziehungsjahr angerechnet. Davon profitieren schon allein knapp zehn Millionen Rentnerinnen und Rentner.

 

 

 

 

Infografik „Mütterrente“.Infografik „Mütterrente“

Entlastung von Beschäftigten mit geringem Einkommen

Die bisherige "Gleitzone" wird auf Arbeitsentgelte von 450,01 Euro bis 1.300 Euro (bisher 850 Euro) zum "Übergangsbereich" für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeweitet. Beschäftigte in diesem Bereich werden stärker bzw. erstmalig bei den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet. Zudem führen die verringerten Rentenbeiträge nicht mehr zu geringeren Rentenansprüchen. Davon profitieren bis zu 3,5 Millionen Beschäftigte.

 

 

Infografik „Größere Entlastung für Geringverdienende“.

Infografik „Größere Entlastung für Geringverdienende“

Herzlich Willkommen!

Sehr geehrte Besucher,sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,auf der Homepage des Seniorenverband BRH Sachsen.

Die elektronischen Medien sind heute ein wichtiger Bestandteil unseres gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens. Der Seniorenverband Sachsen will die Mittel der modernen Kommunikation in verstärktem Maße nutzen.Den Besuchern unserer Internetseite, die noch nicht Mitglied unseres Verbandes  sind, wollen wir Gelegenheit geben, sich über unsere Ziele, Initiativen, Tätigkeiten und Veranstaltungen zu informieren.Für unsere Kolleginnen und Kollegen soll es eine Möglichkeit sein, etwas über die Arbeit des Landesverbandes sowie die vielfältigen Tätigkeiten der einzelnen Kreisverbände zu erfahren.Hoffen wir, dass nach einem gelungenen Neustart unserer Internetseite der weitere Ausbau zügig erfolgt und auch die Kreisverbände ihre Arbeit besser präsentieren können.In diesem Sinne IhrSeniorenverband BRH
 
Ich lade Sie ein, uns auf diesen Seiten und im persönlichen Gespräch kennen zu lernen.

Ihre


Rita Kiriasis - Kluxen
(Landesvorsitzende)

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