Die gegenwärtige Besteuerung der Renten in Deutschland ist nach Ansicht des
Bundesfinanzhof-Richters Egmont Kulosa verfassungswidrig. Das schreibt der
stellvertretende Vorsitzende des "für Alterseinkünfte und -vorsorge" zuständigen
zehnten BFH-Senats in einem Kommentar für einen juristischen Fachdienst, über
den die "Süddeutsche Zeitung" in ihrer Donnerstagsausgabe berichtet.
Kulosa attestierte insbesondere der bis 2040 geltenden Übergangsregelung für die
Kulosa attestierte insbesondere der bis 2040 geltenden Übergangsregelung für die
schrittweise steuerliche Entlastung von Arbeitnehmern und ihre spätere Belastung als
Rentenempfänger eine "evidente Verfassungswidrigkeit", weil sie zu einer steuerlichen
Doppelbesteuerung führe, vor der das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil 2002
ausdrücklich gewarnt hatte. Kulosa schreibt: "Es bedarf keiner komplizierten
mathematischen Übungen, um bei Angehörigen der heute mittleren Generation, die
um 2040 in den Rentenbezug eintreten werden, eine Zweifachbesteuerung
nachzuweisen."