28. November 2019

Rentenbesteuerung verfassungswidrig?

 

BFH-Richter hält deutsche Rentenbesteuerung für verfassungswidrig

 

Die gegenwärtige Besteuerung der Renten in Deutschland ist nach Ansicht des
 
Bundesfinanzhof-Richters Egmont Kulosa verfassungswidrig. Das schreibt der
 
stellvertretende Vorsitzende des "für Alterseinkünfte und -vorsorge" zuständigen
 
zehnten BFH-Senats in einem Kommentar für einen juristischen Fachdienst, über
 
den die "Süddeutsche Zeitung" in ihrer Donnerstagsausgabe berichtet.

Kulosa attestierte insbesondere der bis 2040 geltenden Übergangsregelung für die
 
schrittweise steuerliche Entlastung von Arbeitnehmern und ihre spätere Belastung als
 
Rentenempfänger eine "evidente Verfassungswidrigkeit", weil sie zu einer steuerlichen
 
Doppelbesteuerung führe, vor der das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil 2002
 
ausdrücklich gewarnt hatte. Kulosa schreibt: "Es bedarf keiner komplizierten
 
mathematischen Übungen, um bei Angehörigen der heute mittleren Generation, die
 
um 2040 in den Rentenbezug eintreten werden, eine Zweifachbesteuerung
 
nachzuweisen."

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Ihre


Rita Kiriasis - Kluxen
(Landesvorsitzende)

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