GESETZENTWURF
Nach langem Ringen hatte sich die Koalition im November
auf Eckpunkte zur Grundrente verständigt. Jetzt liegt der
Gesetzentwurf des Arbeitsministers vor: Demnach sollen mehr
Geringverdiener als geplant die Leistung bekommen.
Die Pläne der Bundesregierung für eine Grundrente nehmen
Gestalt an. Dem Gesetzentwurf des SPD-geführten
Arbeitsministeriums zufolge sollen mehr Senioren von der
Leistung profitieren als ursprünglich geplant.
Bereits ab 33 Jahren mit Rentenbeiträgen aus Beschäftigung,
Kindererziehung oder Pflegetätigkeit sollen Minirenten um einen
Zuschlag erhöht werden. Der Zuschlag soll zunächst gestaffelt
werden und bei 35 Beitragsjahren die volle Höhe erreichen.
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD als Bedingung
35 Jahre Beitragszahlung vereinbart. Insgesamt sollen nun
1,4 Millionen Rentnerinnen und Rentner davon profitieren,
davon 70 Prozent Frauen.
Leistung soll ab 2021 ausgezahlt werden
Laut dem Gesetzentwurf von Minister Hubertus Heil sollen die
Kosten im ersten Jahr rund 1,4 Milliarden Euro betragen. Sie sollen
vollständig aus Steuermitteln beglichen werden. Die Grundrente
soll Anfang 2021 starten.
Den vollen Rentenaufschlag erhalten nur diejenigen, deren
monatliches Einkommen als Rentner nicht über 1250 Euro bei
Alleinlebenden und 1950 Euro bei Paaren liegt. Vom Einkommen
über dieser Grenze sollen 40 Prozent auf die Grundrente
angerechnet werden. Bei 1300 Euro Einkommen würden
also 50 Euro zu 40 Prozent angerechnet - die Grundrente fiele
20 Euro niedriger aus.
Die Grundrente muss nicht extra beantragt werden,
die Rentenversicherung soll sie automatisch berechnen.
Die nötigen Daten etwa für die Einkommensprüfung sollen
von den Finanzämtern kommen.
Entwurf an Ministerien verschickt
Die Spitzen von CDU, CSU und SPD hatten sich im November auf
Eckpunkte der Grundrente verständigt. Der Gesetzentwurf wurde
nun an die anderen Ministerien verschickt.
DEN KOMPLETTEN TEXT DES GESTZTENTWURFES (49 SEITEN) FINDEN SIE IM NACHFOLGENDEN LINK:
https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/gesetz-zur-einfuehrung-der-grundrente.html