20. Januar 2020

Grundrente schon ab 33 Beitragsjahren

GESETZENTWURF

Nach langem Ringen hatte sich die Koalition im November

auf Eckpunkte zur Grundrente verständigt. Jetzt liegt der

Gesetzentwurf des Arbeitsministers vor: Demnach sollen mehr

Geringverdiener als geplant die Leistung bekommen.

Die Pläne der Bundesregierung für eine Grundrente nehmen

Gestalt an. Dem Gesetzentwurf des SPD-geführten

Arbeitsministeriums zufolge sollen mehr Senioren von der

Leistung profitieren als ursprünglich geplant.

Bereits ab 33 Jahren mit Rentenbeiträgen aus Beschäftigung,

Kindererziehung oder Pflegetätigkeit sollen Minirenten um einen

Zuschlag erhöht werden. Der Zuschlag soll zunächst gestaffelt

werden und bei 35 Beitragsjahren die volle Höhe erreichen.

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD als Bedingung

35 Jahre Beitragszahlung vereinbart. Insgesamt sollen nun

1,4 Millionen Rentnerinnen und Rentner davon profitieren,

davon 70 Prozent Frauen.

Leistung soll ab 2021 ausgezahlt werden

Laut dem Gesetzentwurf von Minister Hubertus Heil sollen die

Kosten im ersten Jahr rund 1,4 Milliarden Euro betragen. Sie sollen

vollständig aus Steuermitteln beglichen werden. Die Grundrente

soll Anfang 2021 starten.

Den vollen Rentenaufschlag erhalten nur diejenigen, deren

monatliches Einkommen als Rentner nicht über 1250 Euro bei

Alleinlebenden und 1950 Euro bei Paaren liegt. Vom Einkommen

über dieser Grenze sollen 40 Prozent auf die Grundrente

angerechnet werden. Bei 1300 Euro Einkommen würden

also 50 Euro zu 40 Prozent angerechnet - die Grundrente fiele

20 Euro niedriger aus.

Die Grundrente muss nicht extra beantragt werden,

die Rentenversicherung soll sie automatisch berechnen.

Die nötigen Daten etwa für die Einkommensprüfung sollen

von den Finanzämtern kommen.

Entwurf an Ministerien verschickt

Die Spitzen von CDU, CSU und SPD hatten sich im November auf

 Eckpunkte der Grundrente verständigt. Der Gesetzentwurf wurde

nun an die anderen Ministerien verschickt.

 

DEN KOMPLETTEN TEXT DES GESTZTENTWURFES (49 SEITEN) FINDEN SIE IM NACHFOLGENDEN LINK:

 

https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/gesetz-zur-einfuehrung-der-grundrente.html

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