22. Januar 2020

dbb begrüßt Grundrente, warnt aber:

 

Umsetzung wird Herausforderung

 

Anhörung zum Gesetzentwurf

 

 

Der dbb begrüßt die Einführung der Grundrente als Instrument gegen Altersarmut. dbb Chef Ulrich Silberbach warnt aber: „Die praktische Umsetzung wird eine Herausforderung.“

„Der dbb begrüßt die Einführung einer steuermittelfinanzierten Grundrente als Verbesserung für langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach anlässlich einer Anhörung zum Grundrentengesetz-Entwurf im Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 22. Januar 2020 in Berlin. „Die Zielrichtung ist richtig. Die Aufwertung kleiner Renten für Menschen, die viele Jahre für ein unterdurchschnittliches Gehalt gearbeitet haben, schließt eine Gerechtigkeitslücke und kann das Vertrauen in die gesetzliche Rente stärken“, so Silberbach. Der dbb sehe die hohe gesellschaftliche Relevanz der Grundrente auch in Bezug auf den noch immer herrschenden Gender Pension Gap. „Die Einbeziehung von Erziehungs- und Pflegezeiten ist daher unabdingbar“, machte der dbb Chef deutlich, ebenso der Anspruch für Bestandsrentnerinnen und -rentner. Ebenfalls grundsätzlich positiv sei, dass der Referentenentwurf keine „harte Abbruchkante“ bei 35 Jahren Grundrentenzeiten mehr vorsehe, sondern einen gestaffelten, ansteigenden Zuschlag bei 33 bis 35 Jahren. „Die naturgemäßen Härten einer Stichtagslösung werden so abgemildert“, lobte Silberbach.

 

Mit Blick auf die praktische Umsetzung der Grundrente meldet der dbb unterdessen massive Bedenken an: „Dass die Grundrente bürgerfreundlich und unbürokratisch umgesetzt werden kann, ist zum jetzigen Stand mehr als fragwürdig. Die vorgesehenen Regelungen sind hochgradig kompliziert und damit verwaltungs- und beratungsintensiv – das wird eine Herausforderung. 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner müssen auf ihre Anspruchsberechtigung auf eine Grundrente hin überprüft werden, das ist eine gewaltige zeitliche und personelle Dimension. Wie die jährliche Anpassung der Renten zum 1. Juli eines Jahres zeigt, klappt schon die Rentenanpassung mit Einkommensanrechnung nicht in allen Fällen wie geplant automatisch – tausende Vorgänge müssen händisch bearbeitet werden“, warnte der dbb Bundesvorsitzende. Hinzu komme die essentielle Frage, wie die Einkommen jener Rentnerinnen und Rentner geprüft werden sollen, die keine Einkommensteuererklärung abgeben, allerdings die Hauptzielgruppe der Grundrente sein dürften. „Hier verfügen weder die Finanzämter noch die Rentenversicherungsträger über die notwendigen Informationen zu den Einkommensverhältnissen, aber auch diese Rentnerinnen und Rentner haben Anspruch auf Überprüfung. Der Gesetzentwurf bleibt eine Antwort auf diese Problematik schuldig“, kritisierte Silberbach und regte für das weitere Gesetzgebungsverfahren an, pauschale Regelungen als Lösung in Betracht zu ziehen.

 

Verfassungsrechtlich sieht der dbb die Ungleichbehandlung von Ehepaaren bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaften und unverheirateten Paaren kritisch. Dem Grundrentengesetz-Entwurf nach wird das gemeinsame Einkommen nur bei den gesetzlichen Partnerschaften geprüft. Bei unverheirateten Paaren seien daher Konstellationen möglich, bei denen ein Partner Grundrente beziehe, während der andere Partner über ein hohes Alterseinkommen verfüge. „Das könnte dem Gleichbehandlungsgebot nach Artikel 3 GG in Verbindung mit Artikel 6 GG widersprechen, wonach die Ehe einen besonderen Schutz genießt“, heißt es in der dbb Stellungnahme.

 

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