02. Januar 2022

Änderungen in 2022 (Rentner:innen und Senioren und Seniorinnen)

 

 

Das ändert sich 2022 für Rentner und Senioren bei der Rente

 

Rentner können 2022 mit mehr Rente rechnen

Nach der Nullrunde im letzten Jahr können Rentnerinnen und Rentner ab Juli 2022 mit höheren Bezügen rechnen. Nach Schätzungen der alten Bundesregierung liegt das Plus wohl zwischen vier und sechs Prozent. In Ostdeutschland könnte es etwas höher ausfallen als in Westdeutschland. Im März 2022 werden die endgültigen Zahlen feststehen.

Änderung 2022 bei der Betriebsrente

Ab 2022 gilt eine neue Regelung bei der Entgeltumwandlung für Betriebsrenten. Dabei wird ein Teil des Lohns umgewandelt, um später eine Betriebsrente zu erhalten. Viele Arbeitgeber leisten bereits freiwillig einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung; ab 2022 sind sie dazu verpflichtet. Sie müssen 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss dazugeben, wenn sie durch die Entgeltumwandlung ihrerseits Sozialversicherungsbeiträge einsparen.

Ausgenommen sind Mitglieder einer Gewerkschaft und Beschäftigte, für die ein allgemein verbindlicher Tarifvertrag gilt. Sie können ihren Tariflohn nur umwandeln, wenn der Tarifvertrag das ausdrücklich vorsieht.

 

Das ändert sich 2022 für Rentner und Senioren bei der Pflege

 

Zuschuss zur Pflegeversicherung

Künftig zahlt die Pflegeversicherung für Menschen, die in Altenpflegeeinrichtungen stationär betreut werden, einen Zuschuss zum Eigenanteil, der von Jahr zu Jahr steigt.

So übernimmt die Pflegekasse im ersten Jahr fünf Prozent des Eigenanteils. Im zweiten Jahr sind es 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und in allen folgenden Jahren 70 Prozent.

Dadurch sollen besonders die langjährigen Bewohner eines Pflegeheims beim Eigenanteil für die Pflege ab 2022 finanziell entlastet werden. Je länger der Aufenthalt im Pflegeheim, desto höher ist der sogenannte Leistungszuschlag für den Eigenanteil. Damit soll verhindert werden, dass sich ein langer Pflegeheimaufenthalt zu einer starken finanziellen Belastung entwickelt. Wer also länger als drei Jahre im Pflegeheim lebt, bekommt einen Zuschlag von 70 Prozent auf den zu zahlenden Eigenanteil.im dritten Jahr 45 Prozent

Mehr Geld für die Pflege

Die Pflegesachleistungen werden sich ab dem ersten Januar 2022 ändern, indem sie um fünf Prozent steigen. In Geldbeträgen sieht das dann bei den jeweiligen Pflegegraden so aus:

Pflegegrade

Pflegesachleistungen bis 31.12.2021 (pro Monat)

Pflegesachleistungen ab 01.01.2022 (pro Monat)

Pflegegrad 1

Kein Anspruch

Kein Anspruch

Pflegegrad 2

689 €

724 €

Pflegegrad 3

1.298 €

1.363 €

Pflegegrad 4

1.612 €

1.693 €

Pflegegrad 5

1.995 €

2.095 €

Der Betrag der Kurzzeitpflege wird 2022 erhöht

Der jährliche Betrag der Kurzzeitpflege wird um zehn Prozent angehoben. Damit soll die Pflege zu Hause finanziell besser unterstützen werden. Anstelle von 1.612 Euro stehen somit mit dem Jahreswechsel 1.774 Euro zur Verfügung, also 162 Euro mehr als bisher.

Die Umwandlung zum Entlastungsbetrag wird 2022 vereinfacht

Bisher galt: Wenn die Gelder aus dem Ihnen zustehenden Pflegesachleistungsbetrag nicht aufgebraucht worden sind, können Sie 40 Prozent davon in Entlastungsleistungen umwandeln. Neu ab Januar 2022 ist, dass Sie dazu keinen Antrag mehr stellen müssen. Die Umwandlung der nicht genutzten Pflegesachleistung für eine Entlastungsleistung ist dann ohne Antrag bei der Pflegekasse möglich.

Für das Pflegepersonal besteht Impfpflicht

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern müssen ab dem 15. März 2022 eine vollständige Impfung oder Genesung nachweisen. Dies gilt auch für Personal in Einrichtungen für behinderte Menschen, Arztpraxen, bei Rettungsdiensten oder in Entbindungseinrichtungen.

Das ändert sich 2022 für Rentner und Senioren bei Steuern und Sozialen

 

Leichte Anhebung der Hartz-IV-Sätze ab 2022

Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bezieht, bekommt ab 1. Januar 0,76 Prozent mehr Geld, ebenso wie Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der Hartz-IV-Regelsatz für alleinstehende Erwachsene wird um drei Euro auf 449 Euro pro Monat angehoben. Für Paare ebenfalls um drei Euro auf 404 Euro pro Person und Monat.

Rentner dürfen 2022 mehr dazuverdienen

Wer bei vorgezogener Altersrente weiterhin oder wieder arbeiten möchte, darf auch 2022 Jahreseinkünfte von bis zu 46.060 Euro haben, ohne dass deswegen die Rente gekürzt wird. Das ist Teil des aktualisierten Infektionsschutzgesetzes und zielt vor allem darauf ab, Personalengpässe durch die Corona-Pandemie abzumildern. Die Hinzuverdienstgrenze war bereits für 2020 und 2021 deutlich angehoben worden – zuvor hatte sie bei 6.300 Euro gelegen.

Höherer Steueranteil für Neurentner

2022 beträgt der steuerpflichtige Rentenanteil 82 Prozent, statt zuvor 81 Prozent. Von der Erhöhung sind nur Neurentner betroffen. Bei Bestandsrenten bleiben weiter 19 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei.

Beitragsbemessungsgrenzen zur Renten- und Krankenversicherung ändert sich 2022

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung ändern sich die Beitragsbemessungsgrenzen, also die Grenzen, bis zu denen das Einkommen beitragspflichtig ist. Im Osten steigt die Grenze von 8.250 auf 8.350 Euro im Monat. Im Westen sinkt sie von 8.700 auf 8.650 Euro im Monat.

In der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze dieselbe wie 2021 und liegt weiter bei 58.050 Euro im Jahr. Auch die sogenannte Versicherungspflichtgrenze, bis zu der man gesetzlich krankenversichert sein muss, bleibt im Vergleich zum Vorjahr unverändert und liegt bei 64.350 Euro im Jahr. Wer mehr verdient, darf sich privat versichern.

Rechengröße

West

Ost

Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung

7.050 Euro pro Monat

6.750 Euro pro Monat

Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung

8.650 Euro pro Monat

8.350 Euro pro Monat

Versicherungspflichtgrenze in der GKV

64.350 Euro pro Jahr

64.350 Euro pro Jahr

Beitragsbemessungsgrenze in der GKV

58.050 Euro pro Jahr

58.050 Euro pro Jahr

Beitragsbemessungsgrenze in der

Arbeitslosenversicherung

7.050 Euro pro Monat

6.750 Euro pro Monat

Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2022 in der Rentenversicherung

38.901 pro Jahr

38.901 pro Jahr

Bezugsgröße in der Sozialversicherung

3.290 Euro pro Monat

3.150 Euro pro Monat

(Quelle: Bundesregierung)

 

Wohngeld ändert sich 2022

Ab 2022 wird das Wohngeld alle zwei Jahre automatisch an die Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst – erstmals passiert das zum 1. Januar 2022. Im Durchschnitt soll das Wohngeld voraussichtlich um 13 Euro pro Haushalt steigen.

Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Am 1. Januar treten mit dem Teilhabestärkungsgesetz Regelungen in Kraft, die Menschen mit Behinderung das Leben einfacher machen sollen. So bekommen zum Beispiel Assistenzhunde Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und Anlagen, wo Hunde sonst verboten sind.

 

Das ändert sich 2022 für Rentner und Senioren beim Wohnen

 

Heizen und tanken wird teurer

Ab dem 1. Januar 2022 steigt der CO2-Preis stufenweise. Klimaschädliche fossile Brennstoffe werden dann mit einem Preis von 30 Euro pro Tonne CO2 belegt. Diese Kosten geben die Unternehmen üblicherweise an die Verbraucherinnen und Verbraucher weiter, sodass Erdgas oder Benzin teurer werden.

Die EEG-Umlage sinkt

2022 sinkt die EEG-Umlage zur Förderung des Ökostroms auf 3,723 Cent je Kilowattstunde von derzeit 6,5 Cent. Das sind etwa 2,8 Cent weniger als derzeit. Damit liegt die EEG-Umlage auf dem niedrigsten Stand seit zehn Jahren.

 

Das ändert sich 2022 für Rentner und Senioren im Supermarkt

 

Lebensmittel mit kurzer Haltbarkeit: einfacher Hinweis auf Preisreduzierung reicht

Wird der Gesamtpreis wegen des drohenden Verderbs oder Ablaufs der Haltbarkeit herabgesetzt und dies für die Verbraucherinnen und Verbraucher kenntlich gemacht, so entfällt die Pflicht zur Angabe eines neuen Gesamt- oder Grundpreises. Produkte kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums können ab Mai 2022 dann zum Beispiel einfach mit einem “30%-billiger”-Aufkleber versehen werden, ohne dass ein neues Preisschild erstellt werden muss. So können solche Lebensmittel leichter verkauft werden, da eine komplizierte Neuauszeichnung nicht erforderlich ist. Entscheidend ist, dass für die Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich gemacht wird, dass die Ware für den zeitnahen Konsum bestimmt und nicht zur Bevorratung geeignet ist.

Neue Bio-Produkte

Zum 1. Januar tritt die neue EU-Öko-Verordnung in Kraft, die verschiedene neue Regeln für Bio-Produkte bringt. So können künftig etwa auch landwirtschaftsnahe Erzeugnisse wie Salz, Bienenwachs, Baumwolle oder Wolle in Bio-Qualität angeboten werden.

Supermärkte müssen Elektroaltgeräte zurücknehmen

Supermärkte und Discounter sind ab 2022 dazu verpflichtet, alte Elektrogeräte wie Rasierer, Taschenlampen oder Smartphones entgegenzunehmen, wenn sie selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte verkaufen und die Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist.

 

Die Plastiktüte wird ab 2022 verboten

Standard-Plastiktüten mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern, wie man sie üblicherweise an der Ladenkasse erhält, sind ab 2022 verboten. Sehr dünne und leichte Kunststofftragetaschen, die im Handel von Verbrauchern vor allem für den Transport von losem Obst und Gemüse verwendet werden, sind von dem Verbot ausgenommen.

Pfand auf alle Getränkedosen und Einwegflaschen

Ab 1. Januar 2022 werden alle Getränkedosen und alle Einwegflaschen aus Kunststoff mit 25 Cent Pfand belegt. Einzige Ausnahme bilden reine Molkereiprodukte. Der Handel darf Restbestände von Dosen und Flaschen ohne Pfand bis zum 1. Juni abverkaufen.

 

Das ändert sich 2022 für Rentner und Senioren bei Verkehr und Versand

 

Briefporto steigt

Die Deutsche Post erhöht zum 1. Januar das Porto. Dann kosten der Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibrief jeweils fünf Cent mehr. Der Versand einer Postkarte kostet 70 statt 60 Cent. Der Standardbrief wird von 80 auf 85 Cent verteuert.

Kein Ticket-Verkauf im Zug

Ab 1. Januar gibt es Tickets auch im Fernzug nur noch digital. Die Möglichkeit, die Fahrkarte beim Zugpersonal analog und in Papierform zu kaufen, fällt dann weg. Spontan-Reisende können dann auch noch bis zehn Minuten nach der Abfahrt online per Handy oder Laptop ein Ticket lösen.

E-Auto-Prämien verlängert

Die staatlichen Zuschüsse zum Kauf eines Elektroautos werden über 2021 hinaus verlängert, so hat es die neue Bundesregierung versprochen. Die Innovationsprämie, die bis zu 3000 Euro bringt, gibt es bis Ende 2022. Der zusätzliche Umweltbonus von bis zu 6000 Euro läuft wohl sogar noch länger.

Das ändert sich 2022 für Rentner und Senioren beim Einkaufen

 

Mehr Rechte bei Reklamationen von Waren

Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 hat der Gesetzgeber die europäische Warenkaufrichtlinie umgesetzt. Sie bringt Verbrauchern verbesserte Käuferrechte. Die generelle Verjährungsregel beim Kauf von Neuware lautet: Die Rechte eines Käufers wegen eines Produktmangels verjähren nach 24 Monaten. Die Reklamation eines Mangels, der sich erst gegen Ende dieser Zweijahresfrist zeigt, kann für einen Käufer, der nicht schnell handelt, zum Problem werden. Denn reklamiert er den Mangel erst nach Ablauf der 24 Monate, kann der Händler die Mangelbeseitigung mit dem Hinweis auf die Verjährung verweigern. So ist die Rechtslage aktuell. Für Käufe ab 2022 verbessert sich die Rechtslage jedoch: Die Reklamationsrechte des Verbrauchers verjähren ab dann nicht vor Ablauf von vier Monaten nach Auftreten des Mangels. Händler haften also bei sich spät zeigenden Mängeln bis zu 28 Monate lang.

Kürzere Kündigungsfrist bei Verträgen

Bislang gilt bei vielen Verträgen: drei Monate vor Ende kündigen oder die Laufzeit verlängert sich automatisch um ein Jahr. Ab dem 1. März 2022 ist damit Schluss. Für Verträge, die ab dann geschlossen werden, darf die Kündigungsfrist nur noch einen Monat betragen. Und selbst wenn man die verpasst hat, kann man danach immer monatsweise kündigen und nicht erst nach einem Jahr.

Schutz vor Haustürgeschäften

Ebenfalls zum 28. Mai soll der Schutz vor Abzocke bei Haustürgeschäften verbessert werden. Ab diesem Datum darf nur noch für Waren oder Dienstleistungen, die weniger als 50 Euro kosten, direkt kassiert werden. Bei teureren Verträgen dürfen Verbraucher nicht am selben Tag zur Kasse gebeten werden.

Mehr Transparenz beim Einkauf auf Online-Marktplätzen

Betreiber digitaler Marktplätze wie ebay und Amazon sollen transparenter für Verbraucher werden. So soll nach dem am 28. Mai 2022 geltende “Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht” auf den Plattformen ersichtlich sein, wann die Angebote eingestellt und wie oft sie abgerufen wurden.

Deutlich gemacht werden muss auch, ob die Waren von Unternehmen oder von Verbrauchern angeboten werden. Werden Produkt-Bewertungen veröffentlicht, müssen diese nachvollziehbar sein, gefälschte Bewertungen sind verboten. Vergleichsportale und Vermittlungsdienste müssen offenlegen, nach welchen Kriterien das jeweilige Ranking für Suchergebnisse erfolgt und welchen Einfluss Werbung oder Provisionen darauf haben. Ticketbörsen müssen auch den vom Veranstalter festgelegten Originalpreis angeben.

Ausgenommen von den Regelungen sind Plattformen, die Verträge über Finanzdienstleistungen (Kredite), Versicherungen und zur privaten Altersversorgung anbieten. Hier gelten teils gesonderte Informationspflichten.

Zensus 2022: Wer gefragt wird, muss mitmachen!

Am 15. Mai wird der Zensus 2022 durchgeführt. Mit der bundesweiten Volkszählung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Erhoben werden die Daten von den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder.

Wer eine Benachrichtigung bekommt, ist nach dem Zensusgesetz zur Teilnahme verpflichtet. Wer sich weigert, dem drohen Zwangsgelder ab 300 Euro aufwärts.

 

Herzlich Willkommen!

Sehr geehrte Besucher,sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,auf der Homepage des Seniorenverband BRH Sachsen.

Die elektronischen Medien sind heute ein wichtiger Bestandteil unseres gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens. Der Seniorenverband Sachsen will die Mittel der modernen Kommunikation in verstärktem Maße nutzen.Den Besuchern unserer Internetseite, die noch nicht Mitglied unseres Verbandes  sind, wollen wir Gelegenheit geben, sich über unsere Ziele, Initiativen, Tätigkeiten und Veranstaltungen zu informieren.Für unsere Kolleginnen und Kollegen soll es eine Möglichkeit sein, etwas über die Arbeit des Landesverbandes sowie die vielfältigen Tätigkeiten der einzelnen Kreisverbände zu erfahren.Hoffen wir, dass nach einem gelungenen Neustart unserer Internetseite der weitere Ausbau zügig erfolgt und auch die Kreisverbände ihre Arbeit besser präsentieren können.In diesem Sinne IhrSeniorenverband BRH
 
Ich lade Sie ein, uns auf diesen Seiten und im persönlichen Gespräch kennen zu lernen.

Ihre


Rita Kiriasis - Kluxen
(Landesvorsitzende)

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