Vordruck für 2021 ist jetzt online und in Papierform verfügbar
Der vereinfachte Vordruck für Alterseinkünfte wird bei sächsischen Rentnern und Pensionären immer beliebter. Bis zum 15. Dezember 2021 nahmen mehr als 83.000 Senioren den bürgerfreundlichen Service für ihre Einkommensteuererklärung in Anspruch. Das sind noch einmal über 28.000 mehr als zum gleichen Zeitpunkt im Vorjahr.
»Das Angebot wird seit dem Start im Jahr 2019 sehr gut angenommen. Es macht die Steuererklärung für Senioren deutlich einfacher und ist eine wichtige Ergänzung im Service der sächsischen Finanzämter«, so Finanzminister Hartmut Vorjohann.
Nutzen können die vereinfachte Steuererklärung Rentner und Pensionäre, die ausschließlich Alterseinkünfte beziehen. Mit dem nur zweiseitigen Vordruck können beispielsweise Spenden, haushaltsnahe Dienstleistungen und außergewöhnliche Belastungen wie hohe Arztrechnungen beim Finanzamt zur Berechnung der Steuer geltend gemacht werden. Daten, die der Steuerverwaltung bereits in elektronischer Form vorliegen, müssen in dem Formular nicht extra erklärt werden. Das Finanzamt übernimmt beispielsweise die Renteneinkünfte oder Pensionen sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung automatisch.
Voraussichtlich ab April 2022 steht daneben ein bundesweites elektronisches Serviceangebot der Steuerverwaltung für die Bezieher von Alterseinkünften zur Verfügung. Mit »einfach.Elster« können die Angaben, die im Papiervordruck »Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften« gemacht werden, auch bequem online erfolgen. Der Papiervordruck bleibt für Personen, die das elektronische Serviceangebot nicht nutzen möchten, selbstverständlich bestehen.
Service
Der Vordruck zur vereinfachten Veranlagung von Alterseinkünften für das Jahr 2021 steht ab sofort in Papierform in allen sächsischen Finanzämtern sowie online auf der Internetseite des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Download bereit.
Unter dem Titel »Steuertipps für Senioren« hat das Sächsische Staatsministerium der Finanzen eine eigene Broschüre veröffentlicht, die kostenfrei bestellt oder heruntergeladen werden kann.
Das »Informationsblatt zur Besteuerung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung« des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen ist online abrufbar.
Wer allgemeine Fragen zur vereinfachten Steuererklärung hat, kann sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Info-Telefons der Finanzämter wenden. Sie sind von Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0351/7999 7888 erreichbar.