Rentnerinnen und Rentner erhalten zum 1. Dezember 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro.
Das entspricht einer Entlastung von rund sechs Milliarden Euro brutto.
Die Energiepreispauschale wird einmalig ausgezahlt und ist einkommensteuerpflichtig, je niedrigerer die Rente, umso wirksamer ist die absolute Entlastung der Rentnerinnen und Rentner.
Die Auszahlung für die Rentnerinnen und Rentner erfolgt über die Deutsche Rentenversicherung (im Dezember). Es muss kein Antrag gestellt werden!