Die Bundesregierung hat Mitte November 2022 die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler (Härtefallfonds) geschaffen. Der Härtefallfonds richtet sich an bestimmte Berufs- und Personengruppen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, an Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie an jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion.
Die Betroffenen können unter bestimmten Voraussetzungen zur Abmilderung ihrer empfundenen Härten eine pauschale Einmalzahlung von 2.500 Euro erhalten, wenn sie mit ihren gesetzlichen Renten in der Nähe der Grundsicherung liegen. Die Länder können dem Härtefallfonds bis zum 31. März 2023 beitreten. In diesem Fall ist eine pauschale Einmalzahlung von 5.000 Euro möglich.
Die Leistung aus dem Härtefallfonds wird nur auf Antrag gezahlt. Der Antrag ist bis zum 30. September 2023 zu stellen. Die Antragsformulare liegen jetzt vor und können bei der Geschäftsstelle der Stiftung "Härtefallfonds" angefordert werden.
- Postanschrift: Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum
- E-Mail-Adresse: gst@stiftung-haertefallfonds.de
Darüber hinaus können die Antragsformulare hier auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales heruntergeladen werden.
Anträge zum Herunterladen:
- Antrag auf eine pauschale Einmalzahlung zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung [PDF, 354KB]
- Hinweis: Da die Länder dem Härtefallfonds noch bis Ende März 2023 beitreten können, sind Entscheidungen über Anträge und Auszahlungen erst ab April 2023 möglich.
Für Fragen oder weitergehende Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung "Härtefallfonds" von montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/7241634 zur Verfügung.