16. Juni 2023

Ost-West-Rentenangleichung vorzeitig abgeschlossen

 

16.06.2023, 12:07 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsministerin Köpping: »Ein Stück Rentengerechtigkeit wird endlich erreicht«

 
 

Die Renten der knapp 1,6 Millionen sächsischen Rentner- und Rentnerinnen werden ab dem 1. Juli 2023 deutlich erhöht. Der aktuelle Rentenwert (Ost), der zur Berechnung des überwiegenden Teils der Altersbezüge der sächsischen Rentner- und Rentnerinnen herangezogen wird, wird um 5,86 Prozent auf 37,60 Euro angehoben. Dies steht nach der Zustimmung des Bundesrats vom 16. Juni 2023 zu einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung nun fest. Dies bedeutet: Ein Rentner aus den westlichen Bundesländern, der bisher 1.000 Euro Rente (brutto) erhalten hat, bekommt zukünftig 1.043,90 Euro. Eine gleich hohe Rente einer Person aus den östlichen Bundesländern steigt sogar auf 1.058,60 Euro.

Der aktuelle Rentenwert (Ost) entspricht somit dem gleichen Wert, auf den der aktuelle Rentenwert in den alten Bundesländern angehoben wird. Damit ist die im Jahr 2018 begonnene Ost-West-Rentenangleichung endlich abgeschlossen und das ein Jahr früher als im gesetzlich festgelegten Stufenplan vorgesehen. Zurückzuführen ist dies vor allem auf die besonders positive Lohnentwicklung in Ostdeutschland im Jahr 2022.

Staatsministerin Petra Köpping: »Ich begrüße den spürbaren Anstieg der ostdeutschen Renten ab dem 1. Juli ausdrücklich. Auch wenn diese Erhöhung einer aktuell hohen Inflation gegenübersteht, hilft sie zusammen mit der im letzten Jahr erfolgten Rentenerhöhung um 6,12 Prozent, die Auswirkungen der gestiegenen Preise für sächsische Rentner- und Rentnerinnen abzumildern. Die aktuelle Erhöhung zeigt, dass sich das bestehende System der Rentenversicherung, Rentner und Rentnerinnen an der Einkommensentwicklung der Bevölkerung zu beteiligen, bewährt hat.

Besonders freut mich, dass die vollständige Angleichung der Rentenwerte zwischen West und Ost ein Jahr früher erreicht ist. Damit wird die Rentenangleichung in Ost und West endlich vollzogen. Das ist ein Stück Rentengerechtigkeit. Dass die Ost-West-Rentenanpassung nun vorgezogen werden konnte, macht außerdem besonders anschaulich, dass ein stabiler Arbeitsmarkt mit fairen, idealerweise tarifgebundenen Löhnen, am besten vor Altersarmut schützt. In diesem Zusammenhang möchte ich auch nochmals betonen, dass auch die Einführung der Grundrente ein sozialpolitischer Meilenstein war und ist, der vielen Menschen mit einer kleinen Rente zugutekommt.«

 

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