Liebe Mitglieder und Freunde des BRH Sachsen,
das Jahr 2024 ist fast ein Quartal alt und es gibt einige Sachsen mitzuteilen, um nichts zu verpassen oder vergessen.
- der 28. März 24 ist Zahltag für die Rente >> das Osterfest
- Der bundesweite Kassen-Zusatzbeitrag erhöht sich ab März 2024 für Rentner um 0,1 Prozent auf 1,7 Prozentpunkte. Das heißt, die Netto-Rente ist gekürzt.
- Ab dem 1. Juli soll es laut Minister Heil eine „gute“ Rentenerhöhung geben. Die genaue Höhe wird frühestens Ende April bekannt gegeben.
- Die Mehrwertsteuer für Energie /Strom wird ab dem 1. März wieder auf 19 % steigen. Von Oktober 22 bis jetzt lag diese bei 7 %.
- Eine Steuererklärung muss / sollte auch im Jahr 2024 jede Rentnerin und jeder Rentner abgeben. Nachzahlungen bei Unterlassung können groß werden.
Was kann abgesetzt werden:
- Werbungskosten liegen bei Rentner automatisch bei 102,00 €. Sind diese höher durch Gewerkschaftsbeiträge, Steuerberatung, Rechtsberatung, Kontoführungsgebühr, sollten Quittungen gesammelt werden.
- Altersentlastungsbetrag nicht vergessen, anrechnen zu lassen.
- Beiträge für Versicherungen (Auto, Haftpflicht, Haustier, Sterbegeld, Unfall) nicht vergessen.
- Kirchensteuer, Spenden usw.
- Krankheitskosten (Medikamente, Brillen, Kuren, Heil- und Pflegemittel, Heilpraktiker)
- Haushaltshilfe und Handwerkerleistungen (Renovierung und Instandsetzung mit entsprechender Rechnungslegung-Barzahlung in die Hand werden vom Finanzamt nicht anerkannt).
Wir wünschen Ihnen, liebe Mitglieder und Freund, eine schöne Frühlingszeit. Genießen Sie die beginnende Wärme und den Sonnenschein.