29. Juli 2011

Aufbewahrungspflicht für DDR-Lohnunterlagen läuft zum Jahresende aus!

 

Am 31. Dezember 2011 endet die Pflicht der Arbeitgeber zur Aufbewahrung von Lohnunterlagen aus DDR-Zeiten.
 
Darauf wies heute Sozialministerin Christine Clauß in Dresden hin. »Wer noch Lücken in seinem Versicherungsverlauf 
 
hat und nicht mehr über seinen Sozialversicherungsausweis der DDR verfügt, sollte sich möglichst rasch mit seinem 
 
Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen. Ansonsten können Nachteile bei der Rentenberechnung drohen, weil 
 
die zu DDR-Zeiten erzielten Verdienste unter Umständen schwerer als bislang nachgewiesen werden können«, so Clauß.
 
Betroffen sein können Versicherte der Geburtsjahrgänge 1946 bis 1974. Die Deutsche Rentenversicherung Bund geht 
 
von rund 286.000 Versichertenkonten in den neuen Bundesländern aus, die noch nicht vollständig geklärt sind. 
 
Darüber hinaus haben circa 87.000 Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland, die in Sachsen, 
 
Sachsen-Anhalt oder Thüringen leben, ihre Konten noch nicht geklärt. Handlungsbedarf ergibt sich 
 
damit für ca. 10 Prozent der Versichertenjahrgänge 1946 bis 1974.
 
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ
 
Ralph Schreiber / Pressesprecher
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Albertstraße 10 ¦ 01097 Dresden

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Ihre


Rita Kiriasis - Kluxen
(Landesvorsitzende)

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